Häufige Fragen zur Pflegeausbildung in Hanau
Allgemeine Fragen zum IPK
Anmeldung, Kosten und Förderung
Wo befindet sich das IPK?
Das IPK befindet sich am Sophie-Scholl-Platz 2, 63452 Hanau. Persönliche Beratungen finden nach Terminvereinbarung statt.
Wie melde ich mich an?
Wählen Sie das passende Bildungsangebot und senden Sie eine Anfrage. Wir prüfen Ihre Voraussetzungen und informieren Sie transparent über Unterlagen, Ablauf, Kosten und Starttermin.
Was zeichnet das IPK aus?
Konsequente Praxisnähe, erfahrene Lehrkräfte, persönliche Begleitung, moderne Lernräume, ein Skills Lab und ein internationales Bildungsverständnis.
Was kostet ein Bildungsangebot?
Die Kosten richten sich nach Umfang, Format und Leistung. Der verbindliche Preis wird auf der jeweiligen Angebots- oder Terminseite ausgewiesen beziehungsweise bei Inhouse-Schulungen individuell angeboten.
Welche Bildungsangebote gibt es?
Zum Angebot gehören die Ausbildung zur Pflegefachfrau beziehungsweise zum Pflegefachmann, Pflegefachassistenz, Anpassungslehrgang, Kenntnisprüfungskurs, Praxisanleitung, Leitende Pflegefachkraft / PDL, außerklinische Intensivpflege, Aktivitas Pflege® – bewegungsfördernd und rückenschonend arbeiten und weitere Fachseminare.
Kann ein Arbeitgeber die Kosten übernehmen?
Ja. Eine vollständige oder anteilige Kostenübernahme kann zwischen Teilnehmenden und Arbeitgeber vereinbart werden. Wir stellen die erforderlichen Angebots- und Kursinformationen bereit.
Finden Kurse in Präsenz oder online statt?
Je nach Angebot lernen Sie in Präsenz in Hanau, online, in kombinierten Formaten oder im Rahmen einer Inhouse-Schulung in Ihrer Einrichtung.
Ist eine Förderung mit Bildungsgutschein möglich?
Ja. Das IPK ist ein AZAV-zugelassener Bildungsträger. Unsere zertifizierten Bildungsmaßnahmen können über einen Bildungsgutschein gefördert werden. Über die individuelle Kostenübernahme entscheidet der zuständige Kostenträger.
Erhalte ich eine Bescheinigung?
Nach vollständiger Teilnahme erhalten Sie einen nachvollziehbaren Teilnahme- oder Abschlussnachweis entsprechend dem jeweiligen Bildungsangebot.
Internationale Pflegefachkräfte
Für Arbeitgeber
Kann das IPK meinen ausländischen Berufsabschluss anerkennen?
Nein. Über die staatliche Anerkennung entscheidet die zuständige Behörde. Das IPK berät Sie zum Bescheid und bietet die passende fachliche Qualifizierung.
Bietet das IPK Inhouse-Schulungen an?
Ja. Themen, Lernziele, Umfang, Termin und Format stimmen wir direkt auf den Bedarf Ihrer Einrichtung ab.
Was ist ein Anerkennungsbescheid?
Der Anerkennungsbescheid enthält das Ergebnis der behördlichen Prüfung Ihres Abschlusses. Er zeigt, ob Gleichwertigkeit besteht oder welche Unterschiede durch eine Ausgleichsmaßnahme ausgeglichen werden müssen.
Unterstützt das IPK internationale Mitarbeitende?
Ja. Wir begleiten Anpassungslehrgänge und Kenntnisprüfungskurse und stimmen fachliche sowie organisatorische Fragen mit Arbeitgebern und Praxispartnern ab.
Was ist der Unterschied zwischen Anpassungslehrgang und Kenntnisprüfung?
Im Anpassungslehrgang gleichen Sie die im Bescheid festgestellten Unterschiede innerhalb einer geregelten Bildungsmaßnahme aus. In der Kenntnisprüfung weisen Sie Ihre Kenntnisse und Fähigkeiten in einer staatlichen Prüfung nach.
Wie entsteht eine Praxispartnerschaft?
In einem ersten Gespräch klären wir Einsatzmöglichkeiten, Zielgruppen, Praxisanleitung, Zuständigkeiten und Kommunikationswege. Anschließend wird die Kooperation transparent und schriftlich vereinbart.
Welche Unterlagen benötigt das IPK zuerst?
Für die erste Beratung benötigen wir insbesondere den vollständigen Anerkennungsbescheid einschließlich aller Anlagen sowie Angaben zu Ihrem bisherigen Bildungs- und Berufsweg.
Ihre Frage ist noch offen?
Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Wir melden uns persönlich bei Ihnen.
Welche Deutschkenntnisse brauche ich?
Für Unterricht, Pflegepraxis, Dokumentation und Prüfung benötigen Sie sichere Deutschkenntnisse. Der konkrete Nachweis richtet sich nach Ihrem Anerkennungsverfahren und dem Bildungsangebot.